Wahlärztin für alle Kassen
Was bedeutet Wahlärztin? | Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie, dass die Honorarnote zunächst begleichen müssen und dann erst mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenrückerstattung einreichen können. Eine Rückerstattung beträgt im Regelfall ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Behandlung erhalten würde.
Rückerstattung Wahlarzthonorar (Link)